Wissen / Glossar / Hochschulrahmengesetz

Hochschulrahmengesetz

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) war bis 2008 das zentrale Bundesgesetz zur Regelung des deutschen Hochschulwesens. Mit der Föderalismusreform 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz für das Hochschulwesen weitgehend auf die Bundesländer über. Heute regeln Landeshochschulgesetze (LHG) die meisten Belange — von Studierendenzulassung über Akkreditierung bis zu Mitbestimmungsstrukturen.

Für Hochschulmarketing-Praktiker ist das relevant, weil regulatorische Rahmenbedingungen je nach Bundesland variieren. Werbung um Studierende, Auswahlverfahren, Studiengebühren, Kooperationen mit Privaten und Online-Studienformate sind in Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Hamburg unterschiedlich geregelt. Eine Marketingstrategie, die im einen Bundesland funktioniert, kann im anderen kollidieren.

Aktuelle Diskussionspunkte sind unter anderem das Hochschulzulassungsrecht, die Regelung des Promotionsrechts an Fachhochschulen, die rechtliche Stellung dualer Studiengänge und die Implementierung des EU AI Act im hochschulrechtlichen Kontext.

Direkt sprechen

Eine Frage, die das Glossar nicht beantwortet?

Begriffe erklären das Feld. Ihre Situation erklären sie nicht. Ein erstes Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Erstgespräch anfragen
← Alle Begriffe im Glossar